1. Die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahrnehmen.
2. Die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
3. Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen zu schaffen oder zu unterstützen.
4. Die Behörden bei den das selbständige Handwerkwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
5. Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
Diese Aufgaben werden an den Standorten Heide und Meldorf von folgenden MitarbeiterInnen wahrgenommen: